Schulbetrieb ab dem 22. November 2021 (Lockdown)
Trotz allgemeinem Lockdown bleiben die Schulen geöffnet!
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- All jene Schüler*innen die vom Recht des freiwilligen Fernbleibens am Unterricht Gebrauch machen, sind aufgefordert, ihren Lehrbetrieb nachweislich von dieser Entscheidung in Kenntnis zu setzen. (Mail vom Lehrbetrieb an den Klassenvorstand!)
- Dies gilt selbstverständlich nicht für jene Schüler*innen die aufgrund von Krankheit bzw. eines behördlichen Absonderungsbescheides, nicht am Unterricht teilnehmen können.
- FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude (entsprechende Maskenpausen werden eingeplant)
- Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler*innen bleibt aufrecht.
(Stand: 22.11.2021)